by anrei chegnur
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Juristische Konsequenzen der Nutzung von Ghostwritern an Hochschulen – Ein differenzierter Blick
In der heutigen Bildungslandschaft stehen Studierende unter enormem Druck. Sie müssen komplexe wissenschaftliche Anforderungen bewältigen, sich in verschärften Zeitrahmen organisieren und gleichzeitig oft berufliche und private Verpflichtungen miteinander in Einklang bringen. In dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass einige Studierende auf die Unterstützung eines professionellen Ghostwriters zurückgreifen – sei es zur Entlastung, zur Strukturierung ihrer Arbeit oder als Hilfe bei wissenschaftlichen Formulierungen.
Doch wie sieht es aus mit den juristischen Konsequenzen? Ist der Einsatz eines Ghostwriters per se illegal? Drohen Sanktionen bei der Zusammenarbeit? Und in welchem rechtlichen Rahmen bewegt sich die Ghostwriting-Branche?
Diese Fragen verdienen eine differenzierte Betrachtung. Denn entgegen vieler Vorurteile ist die Nutzung eines Ghostwriters in vielen Fällen rechtlich unproblematisch – vorausgesetzt, sie erfolgt transparent und verantwortungsvoll.
1. Ghostwriting ist grundsätzlich legal
Zunächst muss festgehalten werden: Das Angebot und die Nutzung von Ghostwriting-Dienstleistungen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich nicht verboten. Ein Ghostwriter zu sein oder einen zu beauftragen ist per se kein Gesetzesverstoß.
Ghostwriter fungieren ähnlich wie wissenschaftliche Coaches oder Lektoren. Sie erstellen Texte im Auftrag, liefern Entwürfe, führen Recherchen durch oder formulieren komplexe Sachverhalte klarer aus. Dabei wird immer deutlicher: Ghostwriting ist ein Dienstleistungssektor, der professionelle akademische Hilfe anbietet – vergleichbar mit Nachhilfeunterricht oder Korrektoraten.
Solange der durch einen ghostwriter sweiz erstellte Text nicht als eigene wissenschaftliche Eigenleistung eingereicht wird, gibt es keine rechtliche Handhabe gegen diese Praxis.
2. Die Grauzone beginnt bei der Einreichung
Problematisch wird es juristisch erst dann, wenn Studierende eine fremdverfasste Arbeit ohne weitere Anpassung als ihre eigene einreichen. Dies kann in einigen Hochschulordnungen als Täuschungsversuch gewertet werden. Je nach Universität und Prüfungsordnung kann das unterschiedliche Konsequenzen haben – von der Abmahnung bis zur Exmatrikulation.
Wichtig dabei ist jedoch: Die Verantwortung liegt beim Studierenden, nicht beim Ghostwriter. Der Ghostwriter liefert ein Muster, eine Orientierungshilfe – wie ein Bauplan oder ein Beispieltext. Es obliegt dem Auftraggeber, daraus eine eigenständige Arbeit zu entwickeln oder diesen Text als Grundlage für weitere Ausarbeitung zu verwenden.
Professionelle Ghostwriting-Agenturen weisen ihre Kund:innen auch explizit darauf hin, dass die Arbeit nicht ungeprüft übernommen werden darf und sie der individuellen Anpassung dient.
3. Verträge mit Ghostwritern – rechtlich wirksam
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass Verträge mit Ghostwritern ungültig seien. Tatsächlich sind Verträge zwischen Auftraggeber und Ghostwriter vollkommen rechtlich bindend, solange keine sittenwidrigen Inhalte (z. B. bewusste Täuschung mit Betrugsabsicht) Bestandteil sind.
Das bedeutet: Wer einem Ghostwriter ein Honorar für eine Leistung bezahlt, hat auch Anspruch auf diese Leistung – sei es ein wissenschaftliches Exposé, eine Literaturrecherche oder eine Beispielarbeit. Die Bezahlung eines Ghostwriters ist rechtlich zulässig, und es gibt zahlreiche seriöse Agenturen, die rechtskonforme Auftragsabwicklung sicherstellen.
4. Ghostwriting vs. Plagiat – eine klare Unterscheidung
Ein häufiger Kritikpunkt lautet, dass die Nutzung eines Ghostwriters gleichzusetzen sei mit Plagiat. Doch das ist juristisch nicht korrekt. Ein Plagiat liegt dann vor, wenn Textstellen ohne Kennzeichnung aus fremden Quellen übernommen werden – also z. B. aus veröffentlichten Büchern, Artikeln oder Websites.
Ein Ghostwriter jedoch erstellt einzigartige, individuelle Inhalte, die nicht kopiert, sondern eigens verfasst sind. Das heißt: Die Arbeit ist inhaltlich kein Plagiat, sondern ein Originaltext, der urheberrechtlich geschützt ist.
Wird diese Arbeit später jedoch ungekennzeichnet als Eigenleistung eingereicht, kann daraus ein Täuschungsversuch werden – ähnlich wie bei jeder fremd erstellten Arbeit, unabhängig davon, ob sie von einer anderen Person oder künstlicher Intelligenz stammt.
5. Vorteile der Zusammenarbeit – auch juristisch gesehen
Professionelle Ghostwriting-Dienstleister bieten mehr als nur Texterstellung. Viele begleiten Studierende bei der Themenfindung, Gliederung, Literaturauswahl oder methodischen Fragestellungen. Diese Form der wissenschaftlichen Unterstützung ist vergleichbar mit einem Tutorium – nur eben individuell zugeschnitten.
Juristisch gesehen kann diese Zusammenarbeit sogar präventiv wirken. Studierende, die durch einen ghostwriter sweiz professionelle Struktur und Hilfestellung erhalten, sind häufig besser vor unbewussten Plagiaten geschützt, weil Quellen korrekt eingebaut und Zitate formgerecht verwendet werden.
Zudem sorgen viele Ghostwriter dafür, dass der Text durch Plagiatssoftware geprüft wird – ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor für Studierende.
6. Die Rolle der Hochschulen – Wandel im Denken notwendig
Viele Hochschulen betrachten Ghostwriting weiterhin mit Skepsis. Statt Studierende aufzuklären und Angebote zur Qualitätssicherung zu fördern, wird oft pauschalisiert und verurteilt. Dabei wäre es sinnvoller, sich der Realität zu stellen: Ghostwriting existiert – und wird auch genutzt. Der offene Umgang damit könnte dazu führen, neue Wege der Begleitung zu schaffen, in denen Studierende mit professioneller Hilfe lernen, ihre Fähigkeiten zu verbessern.
Ein transparenter Dialog über die Rolle von Ghostwritern im Studium würde nicht nur Missverständnisse ausräumen, sondern auch den Bildungsprozess nachhaltiger gestalten.
Fazit: Verantwortungsvoll nutzen statt verbieten
Ghostwriting ist nicht illegal, sondern ein Dienstleistungsangebot, das bei richtiger Anwendung eine enorme Hilfe darstellen kann. Juristisch ist die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter klar geregelt – solange sie nicht zur Täuschung führt.
Studierende tragen die Verantwortung dafür, wie sie die gelieferten Texte verwenden. Wer Ghostwriting verantwortungsbewusst als Unterstützung und nicht als Ersatz eigener Leistung nutzt, bewegt sich im rechtlich sicheren Raum – und profitiert gleichzeitig von wertvollem Input, Struktur und Expertise.
In einer akademischen Welt, die immer komplexer wird, ist es Zeit, Ghostwriting nicht zu verteufeln, sondern differenziert zu betrachten – als professionelle, unterstützende Maßnahme auf dem Weg zu besserer wissenschaftlicher Bildung.
Published: Apr 29, 2025
Latest Revision: Apr 29, 2025
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